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Förderung des Bundes: Digital Jetzt!

Für Unternehmen mit 3 – 499 Beschätigte fördert die Bundesregierung IT-Projekte mit mindestens
€ 17.000 als nicht rückzahlbarem Zuschuss.

Die netstyle Informationstechnik GmbH unterstützt Sie bei allen Schritten von der Beratung mit der Ist-Aufnahme,
über die Erstellung des Digitalplanes mit der Antragstellung bis zum erfolgreichem Projektabschluss.

Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Mittelständische Unternehmen

  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,

die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

 

 

Das Programm enthält zwei Fördermodule.

Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft– und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.

Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Beispiele: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote
(in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkngen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten.

  • Bis   50 Beschäftigte: bis zu 50 %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 %

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elektronische Antragsformular. Notwendige Unterlagen bzw. Anlagen werden ausschließlich elektronisch hochgeladen. Das Antragstool führt den Antragstellenden sicher durch die folgenden Themenblöcke:

  1. Registrierung
  2. Unternehmensdaten
  3. Kontaktdaten des Antragstellenden (Projektleitung /
        bevollmächtigte Person; Geschäftsführung)
  4. Digitalisierungsplan
  5. Finanzierungsplan

Die netstyle Informationstechnik GmbH unterstützt bei allen Stufen. Selbstverständlich planen wir mit Ihnen auch förderfähige Investitionsvorhaben.

  • kostenfreie Erstgespräche für die Planung Ihrer IT-Investitionsvorhaben
  • Ausarbeitung des Digitalisierungsplanes
  • Kontrolle / Einschätzung der Förderfähigkeit
  • Unterstützung / Durchführung der Registrierung
  • Unterstützung / Durchführung bei der Antragstellung
  • Konzept & Angebotserstellung mit Bezug auf den Digitalisierungsplan
  • Projektdurchführung mit Reporting

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Die Antragstellung im Programm „Digital Jetzt“ erfolgt durch das antragsberechtigte Unternehmen ausschließlich über das Online-Antragstool. Pro Unternehmen ist nur eine Registrierung und pro Registrierung nur jeweils ein laufender Antrag möglich.

Unternehmen können für die Antragstellung eine bevollmächtigte Person benennen. Diese bevollmächtigte Person kann im Auftrag des Unternehmens die Antragstellung vornehmen und als Kontaktperson für den Projektträger während der Antragstellung beziehungsweise -bearbeitung agieren. Dies erfolgt jedoch unter der für dieses Unternehmen angelegten Registrierung.

Mehrere parallel laufende Anträge innerhalb einer Registrierung sind nicht möglich.

Für die Antragstellung wird empfohlen, folgende Informationen und Unterlagen bereit zu halten:

  • Daten zum Unternehmen (u.a. Kontaktdaten, Zahl der Mitarbeitenden, Besitz- und Beteiligungsverhältnisse)
  • Informationen zu bisherigen beziehungsweise weiteren beantragten Förderungen (u.a ggfs. bereits bewilligte und/oder weiterhin beantragte De-minimis-Beihilfen),
  • Informationen zum geplanten Investitionsvorhaben (siehe „Wie ist der Digitalisierungsplan zu erstellen?“),
  • Informationen zu den geplanten Investitionen (Angebot(e) externer Anbieter/Dienstleister u.a. Name des externen Anbieters, Bezeichnung der Investitionsgegenstände/-leistungen, Höhe der Ausgaben)

Die erforderlichen Angaben zum Digitalisierungsplan (= umfassende Beschreibung des Investitionsvorhabens) werden direkt im Online-Antragstool eingetragen.

  • die Beschreibung der geplanten Investitionen;
  • die Darstellung der voraussichtlichen Wirkungen der Investitionen auf die Unternehmensentwicklung.

Der Digitalisierungsplan beschreibt möglichst genau das beantragte Investitionsvorhaben und besteht aus folgenden drei Teilen:

  • Ausgangssituation:
  • Investitionsvorhaben:
  • Nachhaltige Wirkung der Investition

Das Vorhaben muss innerhalb des Umsetzungszeitraums vollständig realisiert werden. Der maximale Umsetzungszeitraum beziehungsweise Förderzeitraum beträgt 12 Monate ab Projektbeginn. Der Projektbeginn und der Umsetzungszeitraum werden im Zuwendungsbescheid festgelegt.

Bei komplexen Vorhaben im Rahmen von Anträgen als Wertschöpfungskette ist gegebenenfalls ein längerer Zeitraum möglich. Dies muss im Antrag schlüssig erläutert werden und wird gesondert geprüft.

Lizenzgebühren für Software sowie Leasingraten für Hardware werden generell für die Dauer der Vorhabenlaufzeit von maximal 12 Monaten gefördert.